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Stichwort English Beschreibung
Zurückstellung von Baugesuchen postponement of applications for building consent Hat die Gemeinde den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst und keine Veränderungssperre erlassen, kann sie bei der Baugenehmigungsbehörde beantragen, dass sie Entscheidungen über bei ihr eingehende Baugesuche für höchstens zwölf Monate aussetzt. Damit soll verhindert werden, dass Bauvorhaben durchgeführt werden, die den kommenden Festsetzungen in dem Bebauungsplan widersprechen.

In Fällen, in denen mit Bauvorhaben ohne Genehmigung begonnen werden darf, kann die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde eine vorläufige Untersagung der Durchführung des Bauvorhabens für ebenfalls bis 12 Monate anordnen.

Wurde eine Veränderungssperre beschlossen, ist eine Zurückstellung von Baugesuchen oder die Untersagung der Durchführung eines Bauvorhabens nicht erforderlich, weil mit der Veränderungssperre der Zweck, der mit der Zurückstellung bzw. Untersagung erreicht werden soll, bereits erreicht ist.

Wurde ein Bauvorhaben vor Aufstellung genehmigt oder mit dem Bauvorhaben ohne Genehmigung zulässigerweise begonnen, ist eine Zurückstellung des Baugesuches oder eine Untersagung des Vorhabens nicht mehr möglich.